Ein Leben lang sind wir auf der Suche nach dem eigenen Glück und finden es oftmals im Stiften des Glücks Anderer. Das lässt uns lebendig fühlen und gibt uns die Möglichkeit in unserer Zeit wirksam zu sein. Dabei die eigene Endlichkeit zu bedenken, ist ein schwieriges Thema.
Doch wie wäre es auch nach dem eigenen Leben zu wirken und WegbereiterIn für eine Zukunft zu sein, in der man die Liebsten sehen möchte und in der man selbst gerne erneut Platz finden wollen würde? Mit einem Nachlass gibt es Möglichkeit dazu.
Liegt dir auch das Wohlergehen aller Lebewesen am Herzen? Liebst du die Erde und die Natur mit all ihren Geheimnissen, Schönheiten und Geschenken und möchtest sie vor den zahlreichen Herausforderungen wie des Klimawandels oder Biodiversitätsverlust schützen? Möchtest du diesen Aufgaben damit begegnet wissen, indem Brücken gebaut, Bildung grossgeschrieben und einfach angepackt wird, um die Welt zu verändern?
Dann unterstütze gerne unsere Arbeit und somit was dir wertvoll und wichtig ist - für eine enkeltaugliche, gerechte und friedliche Zukunft.
Um dir den Weg dorthin zu erleichtern, kannst du mit einem Klick ganz unkompliziert eine Vorlage für ein Testament erstellen, welches das aktuell geltende Erbrecht berücksichtigt. Mit einer von Hand abgeschriebenen und unterzeichneten Version des Testaments erlangt es Rechtsgültigkeit.
Bei Fragen und Wünschen stehen wir dir selbstverständlich auch sehr gerne persönlich zur Verfügung.
Solltest du juristische Fragen haben und möchtest diese direkt mit einer Fachperson besprechen, können wir dir über dein Adieu hiereinen kostenlosen und unverbindlichen juristischen Beratungstermin anbieten.
LEGATE & ERBSCHAFTEN
Sich für eine gerechte Welt einsetzen und für eine lebenswerte Zukunft sorgen - auch über das eigene Leben hinaus?
So funktioniert es
Dein Weg zum Testament in 5 Schritten
In rund 20 Minuten. Kostenlos und ohne Notar.
1. Online Testament-Assistent öffnen
Der kostenlose Assistent führt dich durch alle Schritte, einfach und verständlich.
2. Persönliche Angaben erfassen
Du trägst deine Familiensituation und deine Wünsche ein: wer erben soll und wie die Anteile verteilt werden.
3. Eine Organisation berücksichtigen (freiwillig)
Wenn du den Hof Narr mit einer Testamentsspende berücksichtigen möchtest, kannst du das hier festhalten. Schon ein kleiner Anteil bewirkt viel.
4. Testamentsvorlage generieren und herunterladen
Der Assistent erstellt eine Vorlage, die dem Schweizer Erbrecht entspricht. Diese lädst du als PDF herunter.
5. Handschriftlich abschreiben und unterschreiben
Du schreibst die Vorlage von Hand ab, datierst und unterschreibst sie. Fertig ist dein rechtsgültiges Testament.
Du kannst das Testament jederzeit ändern. Deine Daten werden ohne Ihre Einwilligung nicht weitergegeben.
Deine Ansprechperson von Hof Narr
Hast du Fragen zu Testament und Erbschaft?
Schreibe mir gerne! Ich begleite dich persönlich, ohne Fachjargon und ohne Verpflichtung.
Florian Sisolefski
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Eine Testamentsspende ist eine Zuwendung, die im Testament festgehalten wird und erst nach dem Tod wirksam wird zu Lebzeiten bleibt das Vermögen vollständig verfügbar. Das Schweizer Erbrecht kennt dafür zwei Formen: das Legat (Vermächtnis) nach Art. 484 ZGB, bei dem einer begünstigten Person ein bestimmter Betrag, ein Gegenstand oder ein Recht zugesprochen wird, ohne dass diese Erbin wird, und die Erbeinsetzung nach Art. 483 ZGB, bei der die begünstigte Person als Erbin einen prozentualen Anteil am gesamten Nachlass erhält mit allen Rechten und Pflichten, die dazugehören. Beide Formen können innerhalb der frei verfügbaren Quote frei bestimmt werden und lassen sich jederzeit anpassen oder widerrufen.
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In der Schweiz ist ein eigenhändiges Testament ohne Notar vollständig rechtsgültig. Voraussetzungen: Es muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben sein, mit Datum (Jahr, Monat, Tag) versehen und unterschrieben. Ein Computerausdruck mit Unterschrift genügt nicht. Alternativ gibt es die öffentliche Beurkundung bei einer Notarin oder einem Notar sie empfiehlt sich bei komplexen Vermögensverhältnissen oder wenn Zweifel an der Urteilsfähigkeit entstehen könnten. Für die meisten Situationen reicht das handschriftliche Testament aber aus. Empfehlenswert ist zudem die Hinterlegung beim kantonal zuständigen Amt oder bei einer Notariatsstelle, damit das Testament im Todesfall sicher gefunden wird.
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Ja, jederzeit. Ein Testament kann beliebig oft angepasst, ergänzt oder vollständig widerrufen werden, solange die Urteilsfähigkeit gegeben ist. Ein neues eigenhändiges Testament ersetzt das alte am besten das neue Dokument mit aktuellem Datum verfassen und das alte vernichten. Das ist für viele Menschen eine wichtige Beruhigung: Wer heute eine Organisation berücksichtigt, bleibt vollständig flexibel, falls sich die Lebensumstände ändern.
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Teilweise ja. Das Schweizer Erbrecht kennt Pflichtteile, die bestimmten Angehörigen zustehen. Seit der Erbrechtsrevision vom 1. Januar 2023 gilt: Nachkommen haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, ebenso überlebende Ehegatt:innen bzw. eingetragene Partner:innen. Eltern haben seit 2023 keinen Pflichtteil mehr. Das bedeutet: Die frei verfügbare Quote ist grösser geworden. Wer Ehepartner:in und Kinder hat, kann heute über die Hälfte des Nachlasses frei verfügen. Wer keine pflichtteilsgeschützten Erb:innen hat, kann sogar über das gesamte Vermögen frei bestimmen. Innerhalb dieser freien Quote kann eine gemeinnützige Organisation problemlos berücksichtigt werden. Dieser Punkt ist übrigens ein starkes Argument: Viele Menschen haben noch das alte Recht im Kopf und unterschätzen ihren Spielraum deutlich.
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Ihre Angaben im Testament-Assistenten werden vertraulich behandelt und sicher in der Schweiz gespeichert. Der Inhalt Ihres Testaments bleibt privat. Nur wenn Sie beim Ausfüllen einwilligen, erhalten wir Ihre Kontaktdaten. Diese nutzen wir ausschliesslich, um Ihnen zu danken und Ihnen bei Fragen persönlich zur Seite zu stehen. Sie entscheiden jederzeit selbst, ob und wie viel Kontakt Sie wünschen. Ihre Daten werden niemals an Dritte weitergegeben. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Schweizer Datenschutzgesetz, und Sie können jederzeit Auskunft über Ihre gespeicherten Daten verlangen oder deren Löschung beantragen.